Scheidungsrecht

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach der Trennung?

Haben sich zwei Ehepartner dazu entschlossen, zukünftig getrennte Wege zu gehen, wird in der Regel das Vermögen untereinander aufgeteilt. Dazu gehört oft auch die gemeinsame Immobilie, in der beide zusammengelebt haben. Während der Hausstand gut separiert werden kann, ist es bei einem Haus nicht ganz so einfach.

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Möglichkeiten:

  • Das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen aufgeteilt.
  • Ein Partner behält das Haus und zahlt den anderen aus.
  • Das Haus wird gemeinsam verkauft. Die Partner erhalten zu gleichen Teilen den Erlös.
  • Das gemeinsame Kind erhält das Haus.
  • Das Haus wird in Eigentumswohnungen umgebaut. Jeder Partner erhält eine Wohnung.

  • Es ist ratsam, das Haus vor einem Verkauf schätzen zu lassen,
    um es nicht unter Wert zu verkaufen. Im optimalen Fall werden sich beide Partner darüber einig, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll. Bestehen weiterhin Unstimmigkeiten, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Bei diesem Verfahren wird das Haus vom Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Allerdings werden bei Versteigerungen selten gute Erlöse erzielt.


    Am einfachsten ist es, das Haus zu verkaufen und den Erlös zwischen beiden Parteien aufzuteilen. Dafür können Sie selbst das Haus auf bekannten Plattformen online und offline inserieren. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, uns als Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Wir kümmern uns dann um die Besichtigungstermine und beantwortet alle Fragen der Interessenten, sodass Sie sich vollkommen um die anderen Scheidungsangelegenheiten kümmern können.
    Sind Sie Alleineigentümer der Immobilie, können Sie Ihr Haus vor der Scheidung lediglich mit Zustimmung des Partners verkaufen. Wenn der Zugewinnausgleich nach der Scheidung noch nicht geklärt ist, benötigen Sie als Alleineigentümer ebenfalls die Zustimmung Ihres Ehegatten – das gilt auch nach der Scheidung.

    Sie haben noch weitere Fragen?
    Wir kümmern uns um Sie