Erbrecht

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Immobilie geerbt? Und jetzt?


Jeder von uns muss sich mindestens einmal in seinem Leben um ein Erbe kümmern. Immobilien stellen im Erbfall eine besondere Herausforderung dar. Anders als ein Geldbetrag können ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung nicht ohne Weiteres auf mehrere Erben aufgeteilt werden.

Viele Besitzer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen kennen den Wert ihrer Immobilie nicht. Dies stellt häufig ein Problem bei der Verteilung des Vermögens an die Hinterbliebenen dar. Außerdem wird so die Chance vertan, das Erbe steuersparend zu verteilen.
Ist der Wert einer Immobilie bekannt, hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Erbe im Testament oder auch durch Schenkungen zu Lebzeiten so zu verteilen, dass Freibeträge berücksichtigt werden und die Erben somit weniger Steuern zahlen müssen.
Kennt der Erblasser den Wert der Immobilie, kann er in Erwägung ziehen, diese zu verkaufen und stattdessen den Erlös zu vererben bzw. zu verschenken. Dies hat den Vorteil, dass der Betrag leichter auf mehrere Begünstigte aufgeteilt werden kann. Außerdem können Teilbeträge gestückelt im Rahmen der Freibeträge steuerfrei verschenkt werden.

 

Wer erbt, ist verpflichtet, dies binnen drei Monaten dem Finanzamt zu melden und das Erbe zu versteuern.

Möchten Sie die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie berechnen, müssen Sie den Wert der Immobilie kennen. Im Erbfall erfolgt die Wertermittlung durch das Finanzamt. Doch es kann von Vorteil sein, den Wert einer Immobilie bereits im Vorfeld bestimmen zu lassen.

 

Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Wenn eine Selbstnutzung oder eine Vermietung nicht gewünscht ist, wird meist ein zeitnaher Verkauf der geerbten Immobilie angestrebt. Sie können Ihr geerbtes Haus verkaufen, sobald Sie den Erbschein beantragt und Einsicht in das Grundbuch genommen haben.

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