Am einfachsten ist es, das Haus zu verkaufen und den Erlös zwischen beiden Parteien aufzuteilen. Dafür können Sie selbst das Haus auf bekannten Plattformen online und offline inserieren. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, uns als Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Wir kümmern uns dann um die Besichtigungstermine und beantwortet alle Fragen der Interessenten, sodass Sie sich vollkommen um die anderen Scheidungsangelegenheiten kümmern können.
Sind Sie Alleineigentümer der Immobilie, können Sie Ihr Haus vor der Scheidung lediglich mit Zustimmung des Partners verkaufen. Wenn der Zugewinnausgleich nach der Scheidung noch nicht geklärt ist, benötigen Sie als Alleineigentümer ebenfalls die Zustimmung Ihres Ehegatten – das gilt auch nach der Scheidung.
Sie haben noch weitere Fragen?
Wir kümmern uns um Sie